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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Definitionen
In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
Gemeinschaftsbereich bezeichnetdiejenigen Teile der Räumlichkeiten, die der VERMIETER dem MIETER zur Nutzung zur Verfügung stellen kann und die möglicherweise gemeinsam mit anderen Mietern genutzt werden.
Inspektionsblattbezeichnet das Inspektionsblatt, das der VERMIETER dem Mieter gemäß Abschnitt 4 derWohnraummietverordnung 2010(SA) zur Verfügung stellt.
Unter „Räumlichkeiten” sinddie Räumlichkeiten zu verstehen, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, einschließlich der Gemeinschaftsflächen und gegebenenfalls anderer Räumlichkeiten, die an andere Mieter vermietet sind.
Vorschriften bezeichnetdieWohnraummietvorschriften 2010(SA)
Das Gesetz über Wohnraummietverhältnisse bezeichnetdasGesetz über Wohnraummietverhältnisse von 1995 (SA).
2. Anwendung des Gesetzes über Wohnraummietverhältnisse und der dazugehörigen Vorschriften
Das Gesetz über Wohnraummietverhältnisse (Residential Tenancies Act) und die dazugehörigen Vorschriften gelten für alle Wohnraummietverträge in Südaustralien. Eine Vereinbarung oder Abmachung, die nicht mit dem Gesetz über Wohnraummietverhältnisse vereinbar ist, ist ungültig.
3. Instandhaltung der Räumlichkeiten – Vermieter
Der VERMIETER wird die Räumlichkeiten in einem angemessen sauberen Zustand übergeben, sie in einem angemessenen Zustand halten und alle Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.
4. Instandhaltung der Räumlichkeiten – Mieter
Der MIETER hält die Räumlichkeiten in einem angemessen sauberen Zustand und meldet dem Vermieter alle Schäden oder Reparaturbedürfnisse. Der Mieter darf weder vorsätzlich noch fahrlässig Schäden an den Räumlichkeiten verursachen oder zulassen.
5. Nutzung der Räumlichkeiten
Der Mieter darf die Räumlichkeiten nicht für illegale Zwecke nutzen oder deren Nutzung für solche Zwecke gestatten, noch darf er Belästigungen verursachen oder zulassen. Der Mieter darf die angemessene Ruhe, den Komfort oder die Privatsphäre anderer Personen, die in unmittelbarer Nähe der Räumlichkeiten wohnen, nicht beeinträchtigen oder deren Beeinträchtigung zulassen.
6. Übergabe des Besitzes der Räumlichkeiten ohne Einschränkungen
Zu Beginn des Vertrags wird der Vermieter den Mieter nicht daran hindern, die Räumlichkeiten uneingeschränkt zu nutzen (mit Ausnahme der für den Vermieter selbst reservierten Teile). Dem Vermieter sind keine Umstände bekannt, die den Mieter daran hindern würden, während der Mietdauer in den Räumlichkeiten zu wohnen.
7. Recht des Mieters auf Ruhe, Komfort und Privatsphäre
Der Mieter hat Anspruch auf Ruhe, Komfort und Privatsphäre ohne Störungen durch den Vermieter oder andere Mieter des Vermieters.
8. Zutrittsrecht des Vermieters
Der Zutritt muss zwischen 8:00 und 20:00 Uhr an allen Tagen außer sonntags und an Feiertagen erfolgen. Der Vermieter darf die Räumlichkeiten gemäß Abschnitt 72 desResidential Tenancies Act 1995 betreten.
9. Schlösser und Sicherheitsvorrichtungen
Der Vermieter stellt Schlösser und andere Vorrichtungen zur Verfügung und wartet diese, damit die Räumlichkeiten angemessen gesichert sind. Keine der Parteien darf ohne Zustimmung der anderen Partei ein Schloss oder eine Sicherheitsvorrichtung verändern, entfernen oder hinzufügen. Keine der Parteien darf die Zustimmung zur Veränderung, Entfernung oder Hinzufügung eines Schlosses oder einer Sicherheitsvorrichtung durch die andere Partei und auf deren Kosten unangemessen verweigern.
10. Änderungen und Ergänzungen
Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen oder Ergänzungen an den Räumlichkeiten vornehmen. Der Vermieter wird seine Zustimmung zu einer Änderung oder Ergänzung, die zur Sicherstellung der Bereitstellung einer Infrastruktur oder einer Dienstleistung vorgeschriebener Art erforderlich ist, nicht ohne triftigen Grund verweigern.
11. Entfernung einer Änderung oder Ergänzung
Der Mieter darf einen Gegenstand, der mit Zustimmung des Vermieters angebracht wurde, entfernen, sofern dessen Entfernung keine Schäden verursacht. Wenn durch die Entfernung eines Gegenstands Schäden entstehen, muss der Mieter den Vermieter darüber informieren und nach dessen Wahl die Schäden beheben oder dem Vermieter die angemessenen Kosten für die Behebung der Schäden erstatten.
12. Untervermietung oder Abtretung
Der Mieter hat das Recht, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters seine Rechte an den Räumlichkeiten an einen Dritten unterzuvermieten oder abzutreten. Der Vermieter darf seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern, kann jedoch für die Erteilung der Zustimmung angemessene Kosten in Rechnung stellen.
13. Versicherung
Wenn die Parteien die Immobilie versichern möchten, ist der Vermieter für die Versicherung der Wohnung, der Einbauten und der Ausstattung verantwortlich. Der Mieter ist für die Versicherung seiner persönlichen Gegenstände und Einrichtungsgegenstände verantwortlich.
Kündigungsrechte – bei befristetenundperiodischen Verträgen
14. Kündigung durch den Vermieter oder Mieter wegen Vertragsverletzung
Wenn ein Verstoß behoben werden kann, kann der Vermieter oder Mieter eine Mitteilung über den Verstoß ausstellen. Die Mitteilung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen, den Verstoß detailliert beschreiben und darauf hinweisen, dass das Mietverhältnis endet, wenn der Verstoß nicht innerhalb der angegebenen Frist behoben wird.
15. Kündigung wegen Mietrückständen
Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, muss die Miete mindestens 14 Tage im Rückstand sein, bevor der Vermieter eine Kündigung wegen Vertragsverletzung aussprechen kann. Die Kündigung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen.
16. Kündigung aus Härtegründen
Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können beim South Australian Civil and Administrative Tribunal (SACAT) die Kündigung eines Mietverhältnisses beantragen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Kündigungsrechte –nur bei befristeten Verträgen
17. Beendigung bei Ablauf der festgelegten Laufzeit
Ein Vermieter oder Mieter muss der anderen Partei mindestens 28 Tage im Voraus mitteilen, dass er einen befristeten Vertrag zum Ablauf der Laufzeit kündigen möchte. Wird keine Kündigung ausgesprochen, läuft der Vertrag als unbefristeter Mietvertrag weiter.
18. Kündigung vor Ablauf der festen Laufzeit
Wenn der Mieter vor Ablauf dieser Vereinbarung ohne Zustimmung des Vermieters auszieht, muss er möglicherweise die Kosten für die Suche nach einem neuen Mieter, die Neuvermietung der Räumlichkeiten und den Mietausfall tragen.
Kündigungsrechte –nur bei befristeten Verträgen
19. Kündigung vor Ablauf der festgelegten Laufzeit
Der VERMIETER kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 60 Tagen in der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Form kündigen, wenn:
20. Kündigung durch den Vermieter – ohne Angabe von Gründen
Der VERMIETER kann den Vertrag mit einer Frist von mindestens 90 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss in der in den Bestimmungen vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen.
21. Kündigung durch den Mieter – ohne Angabe von Gründen
Der MIETER kann den Vertrag mit einer Frist von mindestens 21 Tagen oder einer Frist, die einer einzelnen Mietdauer entspricht (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist), ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss in der in den Bestimmungen vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen.
In diesem Abschnitt sind alle weiteren zusätzlichen Punkte und Bedingungen dieser Vereinbarung aufgeführt.Die aufgeführten Bedingungen können keine der Rechte und Pflichten aus demResidential Tenancies Act 1995 (SA) aufheben. Wenn Sie zusätzlichen Platz benötigen, fügen Sie bitte ein separates Blatt bei.
Sowohl der VERMIETER als auch der MIETER sollten alle Anhänge unterzeichnen und datieren.
Der VERMIETER muss:
Der VERMIETER muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der MIETER die Räumlichkeiten ungestört nutzen kann.