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Buchungsbedingungen – England und Wales 2024

Inhalt: Die Möbel, Einrichtungsgegenstände und alle anderen Gegenstände, die im Inventar aufgeführt sind, das vom Vermieter und vom Mieter bei Bezug des Zimmers auszufüllen und zu unterzeichnen ist.
Gemeinschaftsräume der Residenz: Wie in Klausel 1.2 erwähnt.

Bürge: Diese Person muss ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, vom Mieter benannt und vom Vermieter akzeptiert werden. Ein Bürge muss ein vollzeitbeschäftigter Erwachsener sein. Ein Nachweis des Status kann verlangt werden.

1. Gewährung des Mietverhältnisses

1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, das Zimmer für die Laufzeit zu vermieten, und der Mieter verpflichtet sich, das Zimmer für die Laufzeit zu mieten, auch gemeinsam mit anderen, die Wohnung in der Residenz.

1.2 Der Mieter hat das Recht, den Eingang, den Aufzug (falls vorhanden), das Treppenhaus und die Treppenabsätze der Residenz, die zur Wohnung und zum Zimmer führen (im Folgenden als „Gemeinschaftsräume der Residenz” bezeichnet), zu benutzen.

1.3 Der Mieter verpflichtet sich, eine in Großbritannien ansässige Person zu benennen, die gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags als Bürge für die Verpflichtungen des Mieters, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung der Miete, auftritt. Ein Bürge ist nicht erforderlich, wenn der Mieter die Gesamtmiete im Voraus bezahlt.

1.4 Der vorgeschlagene Bürge muss nach alleinigem Ermessen des Vermieters über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um die Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag erfüllen zu können.

1.5 Der Bürge muss vor Beginn der Vereinbarung eine Bürgschaftserklärung mit dem Vermieter abschließen.

1.6 Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter nach eigenem Ermessen den Bezug des Zimmers oder der Wohnung zu verweigern, bis die Bürgschaftsvereinbarung vom Bürgen unterzeichnet und ausgefüllt wurde.

1.7 Der Vermieter behält sich das Recht vor, angemessene Kosten zu berechnen, die im Zusammenhang mit Änderungen dieser Vereinbarung entstehen (z. B. eine Änderung der Identität des Bürgen oder eine Änderung der Zahlungsweise). Der Vermieter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er einer Änderung dieser Vereinbarung zustimmt, wird seine Zustimmung jedoch nicht ohne triftigen Grund verweigern.

2. Pflichten des Mieters

MIETE

2.1 Der Mieter hat die Miete im Voraus an oder vor den festgelegten Mietzahlungsterminen ohne Aufrechnung zu zahlen, unabhängig davon, ob dies verlangt wird oder nicht.

2.2 Wenn der Mieter die Miete nicht zu den festgelegten Zahlungsterminen bezahlt, hat er Verzugszinsen auf die überfällige Miete zu zahlen. 

2.3 Der Mieter zahlt Zinsen in Höhe von 3 % p. a. über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank Plc auf alle rechtmäßig fälligen Mieten, die mehr als 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum gezahlt werden. Die Zinsen sind ab dem Datum, an dem die Miete hätte gezahlt werden müssen, bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung der Miete zu zahlen.

2.4 Der Mieter verstößt gegen diese Vereinbarung, wenn er die Miete nicht gemäß dieser Klausel bezahlt, und der Vermieter ist berechtigt, die gesetzlichen Bestimmungen des Housing Act 1988 in seiner geänderten Fassung oder andere ihm zur Verfügung stehende gesetzliche Rechtsmittel anzuwenden, um den Besitz des Zimmers zurückzuerlangen.

2.5 Wenn eine Zahlungsmethode abgelehnt wird (z. B. Dauerauftrag, Lastschrift, Debit-/Kreditkartenzahlung, Scheck), muss der Student dem Vermieter bei jeder Ablehnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 £ zahlen, die von den Parteien als angemessene Verwaltungsgebühr anerkannt wird.

2.6 Alle Rabatte auf Mietzahlungen sind davon abhängig, dass der Mieter alle gemäß dem Vertrag fälligen Zahlungen zu den festgelegten Terminen leistet. Der Vermieter hat das Recht, gewährte Sonderangebote/Rabatte zu widerrufen, wenn der Mieter die fälligen Beträge nicht zu den Fälligkeitsterminen an den Vermieter zahlt.

2.7 Wenn das Zimmer oder die Wohnung durch ein versichertes Risiko beschädigt oder zerstört wird, sodass es/sie nicht mehr bewohnbar und nutzbar ist, wird die Zahlung der Miete ausgesetzt, bis das Zimmer wieder bewohnbar und nutzbar ist, es sei denn, die Beschädigung oder Zerstörung wurde durch vorsätzliches Handeln, Fahrlässigkeit oder Verschulden des Mieters verursacht.

INHALT

2.8 Der Mieter hat die Einrichtung in gutem und sauberem Zustand zu halten und darf das Zimmer oder die Wohnung nicht verändern oder Löcher in die Wände, Decken oder Böden des Zimmers oder der Wohnung bohren oder etwas daran befestigen und hat die Einrichtung am Ende des Mietverhältnisses in demselben Zustand (abgesehen von normaler Abnutzung) wie in der Inventarliste angegeben an den Vermieter zurückzugeben.

2.9 Der Mieter muss einen angemessenen Anteil der ordnungsgemäßen und angemessenen Kosten für die Reinigung und Wiederherstellung von Schäden an den Gemeinschaftsräumen und deren Inhalt tragen, wenn die Mieter diese zu irgendeinem Zeitpunkt während der Mietdauer nicht sauber und in gutem Zustand hinterlassen.

2.10 Der Vermieter und der Mieter stimmen der Verwendung des Inventars als Beweismittel bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Räumungskosten zu.

NUTZUNG VON EIGENTUM

2.12 Der Mieter darf das Zimmer und die Wohnung nur zu Wohnzwecken und nicht zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nutzen. Da es sich um eine Studentenunterkunft handelt, ist diese ausschließlich für den Mieter bestimmt, und der Mieter darf das Zimmer nicht mit Kindern bewohnen.

2.13 Der Mieter darf in keinem Teil des Gebäudes rauchen (einschließlich der Verwendung von elektronischen Zigaretten), es sei denn, er befindet sich in einem ausgewiesenen Raucherbereich.

2.14 Der Mieter muss den Vermieter und andere Personen im und um das Gebäude mit Respekt behandeln und darf sich anderen gegenüber nicht bedrohlich, beleidigend oder gewalttätig verhalten oder sie schikanieren oder belästigen.

2.15 Der Mieter darf in dem Zimmer keine Haustiere oder andere Tiere, Fische, Vögel, Reptilien oder Insekten halten, mit Ausnahme von Tieren, die zur Unterstützung einer registrierten Behinderung ausgebildet sind.

2.16 Der Mieter darf die Brandmeldeanlage und die Brandschutzvorrichtungen und -ausrüstung im Zimmer und in der Residenz nicht beeinträchtigen, missbrauchen oder manipulieren und keine Brandschutztüren oder Fluchtwege versperren oder automatische Türschließer außer Betrieb setzen.

2.17 Der Mieter darf keine Gas-, Paraffin-, Elektro- oder andere Ölbrenner, Kerzen oder Räuchergefäße, brennbare Materialien, Fritteusen oder Reiskocher in das Zimmer, die Wohnung oder die Residenz mitbringen oder dort verwenden.

2.18 Der Mieter darf keine Duplikate der Schlüssel für das Zimmer, die Wohnung oder die Residenz anfertigen oder anfertigen lassen und darf keine neuen Schlösser für das Zimmer, die Wohnung oder die Residenz ersetzen oder hinzufügen. Der Mieter muss verlorene Schlüssel unverzüglich persönlich oder per Telefon, SMS oder E-Mail dem Residenzbüro melden.

2.19 Der Mieter darf keinen Teil der Wohnung oder ihres Inhalts beschädigen, verändern, dekorieren oder zu reparieren versuchen oder Inhalte entfernen. Der Mieter hat einen angemessenen und zumutbaren Anteil der Kosten zu tragen, die dem Vermieter durch die Behebung von Schäden am Zimmer, an der Wohnung oder an der Residenz und/oder durch den Ersatz von darin beschädigten Einrichtungsgegenständen entstehen, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder durch die Nichteinhaltung oder Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verursacht wurden.
2.20 Die in Ziffer 4.20 genannten Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

(a) Der Mieter hat alle Schäden am Zimmer verursacht (es sei denn, jemand anderes gibt zu, den Schaden verursacht zu haben) und
(b) Alle Mieter der Wohnung haben gemeinsam die Schäden an den nicht vermieteten Teilen der Wohnung verursacht (es sei denn, jemand anderes gibt zu, den Schaden verursacht zu haben) und
(c) Alle Mieter, die zur Nutzung der Gemeinschaftsräume der Residenz berechtigt sind, haben die Schäden an den Gemeinschaftsräumen der Residenz verursacht (es sei denn, jemand anderes gibt zu, den Schaden verursacht zu haben).

2.21 Der Mieter darf in dem Zimmer nichts tun, was:
(a) eine Belästigung, Störung oder Beeinträchtigung der Nachbarn innerhalb oder außerhalb der Residenz darstellt;
(b) die Nutzung des Zimmers für unmoralische oder illegale Zwecke beinhaltet; oder
(c) zur Ungültigkeit der Versicherung führt, die der Vermieter für die Residenz oder deren Inhalt abgeschlossen hat.

2.22 Der Mieter verpflichtet sich, die Regeln und Vorschriften der Residenz einzuhalten und zu befolgen, die von Zeit zu Zeit geändert und dem Mieter mitgeteilt werden können (z. B. im Willkommensleitfaden oder im E-Induktionsprogramm) oder im Hauptbüro der Residenz oder an anderer Stelle auf dem Gelände ausgehängt werden.

2.23 Der Mieter darf zu angemessenen Zeiten und in angemessener Häufigkeit Besucher empfangen, sofern diese keine Belästigung oder Störung für andere darstellen. Der Mieter darf maximal einen Übernachtungsgast für maximal zwei Nächte pro Woche empfangen, sofern dies keine Belästigung oder Störung für andere Bewohner der Residenz darstellt.

2.24 Der Mieter ist für das Verhalten seiner Besucher und für alle von ihnen verursachten Schäden verantwortlich.

2.25 Der Mieter darf in seinem Zimmer oder seiner Wohnung keine Fahrzeuge unterbringen, es sei denn, es handelt sich um einen Rollstuhl. Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „Fahrzeug“ alle Arten von Fahrrädern, Motorrollern, Kinderwagen, Buggys, Handwagen und Motorersatzteilen.

2.26 Wenn in der Residenz Park- oder andere Fahrzeugbeschränkungen gelten, darf der Mieter ohne gültige Genehmigung weder selbst noch Besuchern das Parken oder Abstellen von Fahrzeugen in der Unterkunft gestatten. In einigen Gebäuden können Gebühren anfallen, die vor Beginn des Mietzeitraums bekannt gegeben werden.

SICHERHEIT

2.27 Der Mieter darf den Raum zu keinem Zeitpunkt unbewohnt lassen, ohne alle Türen und Fenster zu verschließen und zu sichern.

2.28 Der Mieter muss sicherstellen, dass alle gemeinschaftlichen Tore und Türen usw. nach dem Betreten oder Verlassen der Residenz verschlossen sind.

2.29 Der Mieter muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihm niemand in die Unterkunft folgt, um seine eigene Sicherheit und die der anderen Mieter zu gewährleisten. Hat ein Mieter den Verdacht, dass sich ein Eindringling in der Unterkunft befindet, muss er unverzüglich einen Mitarbeiter des Yugo benachrichtigen.

2.30 Wenn ein Mieter seine persönlichen Gegenstände in einem Gemeinschaftsbereich zurücklässt, geschieht dies auf eigene Gefahr.

2.31 Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich benachrichtigen, wenn er eine Gefahr für die Sicherheit innerhalb der Wohnung feststellt, beispielsweise eine verdächtige Person oder ein verdächtiges Paket, oder wenn Türen oder Fenster nicht verschlossen werden können.

2.32 Der Mieter darf keine Substanzen, Geräte oder Gegenstände in die Residenz mitbringen, die illegal sind oder anderen Mietern, Mitarbeitern und Besuchern der Bewohner Schaden zufügen, deren Gesundheit beeinträchtigen oder sie einschüchtern könnten.

2.33 Der Mieter hält sich an die bei seiner Ankunft vereinbarte und unterzeichnete Post-/Paketregelung.

ÜBERTRAGUNG ODER UNTERVERMIETUNG

2.34 Nur der Mieter darf in dem Zimmer wohnen. Der Mieter darf das Zimmer weder ganz noch teilweise abtreten, untervermieten, veräußern oder mit anderen teilen.

2.35 Der Mieter kann die restliche Laufzeit dieses Vertrags kündigen, wenn er einen Ersatzmieter für die restliche Laufzeit und zu denselben Bedingungen wie in diesem Vertrag (einschließlich der Bestimmung über einen Bürgen, falls zutreffend) findet, vorausgesetzt, dass erstens der Vermieter zustimmt (wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf) und zweitens der Mieter mit den Zahlungen gemäß diesem Vertrag nicht im Rückstand ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, angemessene Reinigungskosten zu berechnen, die durch die Anfrage des Mieters entstehen.

REPARATUREN UND ÄNDERUNGEN

2.36 Der Mieter hat das Innere des Zimmers sauber, ordentlich und in demselben Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses zu halten (abgesehen von normaler Abnutzung) und wird gemeinsam mit den anderen Mietern der Wohnung die Gemeinschaftsräume der Wohnung sauber und ordentlich und in einem ähnlichen Zustand halten.

2.37 Der Mieter hält alle Fenster, die er ohne weiteres erreichen kann, innen sauber und darf die Fensteröffnungsbegrenzer oder andere Beschläge nicht manipulieren.

2.38 Der Mieter hat alle zerbrochenen Glasscheiben in dem Zimmer oder der Wohnung, in dem/der der Mieter oder seine Besucher den Bruch verursacht haben, unverzüglich zu ersetzen und zu bezahlen.

2.39 Der Mieter darf die Abflüsse und Rohre des Zimmers, der Wohnung oder der Residenz nicht verstopfen. Diese Verpflichtung verpflichtet den Mieter nicht, Arbeiten oder Reparaturen durchzuführen, für die der Vermieter verantwortlich ist.

2.40 Der Mieter darf keine Änderungen, Ergänzungen oder Renovierungen am Zimmer oder einem Teil der Wohnung vornehmen.

2.41 Verfügt die Residenz nicht über einen Online-Wartungsmeldeservice, informiert der Vermieter den Mieter zu Beginn des Mietvertrags darüber, wie Reparaturen zu melden sind.

2.42 Der Mieter muss Schäden an der Wohnung oder deren Inhalt so schnell wie möglich melden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. In Notfällen sollte der Mieter unverzüglich den Vermieter kontaktieren. Der Mieter sollte nicht versuchen, Reparaturen selbst durchzuführen.

AUSGABEN

2.43 Die angemessenen Kosten für Strom, Gas und Wasser sind in der Gesamtmiete für das Zimmer enthalten, aber der Vermieter behält sich das Recht vor, diese zu überprüfen und möglicherweise eine Gebühr zu erheben, wenn der Verbrauch des Mieters diese Versorgungsleistungen über das hinausgeht, was der Vermieter als angemessenes Niveau für den Wohngebrauch ansieht. Der Vermieter ist der Ansicht, dass ein angemessenes Niveau 400 £ pro Laufzeit nicht überschreiten sollte.

2.44 Wenn der Mieter verpflichtet ist, eine Lizenz für Fernseher (einschließlich Internet Protocol Television, IPTV) im Zimmer und (gemeinsam mit den anderen Mietern der Wohnung) in der Wohnung zu erwerben und zu bezahlen, muss Ihnen dies vor Beginn des Mietverhältnisses mitgeteilt werden.

2.45 Der Mieter hat dem Vermieter innerhalb von 7 Tagen nach Beginn der Laufzeit eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung über die Befreiung von der Gemeindesteuer vorzulegen oder dem Vermieter die vom Gemeinderat geforderte Gemeindesteuer zu erstatten. Wenn der Mieter nicht mehr als Student im Hochschulbereich eingeschrieben ist, hat er die erhobene Gemeindesteuer zu zahlen oder dem Vermieter diese Kosten zu erstatten.

3. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

3.1 Der Vermieter stellt dem Mieter geeignete Zugangswege zum und vom Zimmer, zur Wohnung und zur Residenz zur Verfügung.

3.2 Der Vermieter versichert (oder veranlasst die Versicherung durch einen Dritten) die Wohnung und deren Inhalt gegen Verlust oder Beschädigung durch Feuer und andere übliche Risiken („versicherte Risiken“). Die Versicherung des Vermieters deckt nicht das Eigentum des Mieters ab. Dem Mieter wird empfohlen, sein Eigentum bei einem renommierten Versicherer zu versichern.

3.3 Der Vermieter hat alle Schäden zu ersetzen, die durch ein versichertes Risiko verursacht wurden, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches Handeln, Fahrlässigkeit oder Unterlassung des Mieters verursacht.

3.4 Wenn der Mieter die Miete bezahlt und die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, gewährt der Vermieter dem Mieter ungestörten Genuss des Zimmers und der Wohnung ohne jegliche Störung durch den Vermieter.

3.5 Gemäß Abschnitt 11 des LTA 1985 hat der Vermieter:
(a) die Struktur und das Äußere der Wohnung (einschließlich Abflüsse, Außenrohre, Dachrinnen und Außenfenster) instand zu halten;
(b) die Einrichtungen im Zimmer und in der Wohnung für die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom sowie für die Sanitäranlagen (einschließlich Waschbecken, Spülbecken, Badewannen und Toiletten) instand zu halten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten; und
(c) die Einrichtungen im Zimmer und in der Wohnung für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung instand zu halten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

3.6 Der Vermieter ist verpflichtet, den Herd, den Kühlschrank, den Gefrierschrank, die Mikrowelle und die elektrische Dusche instand zu halten (sofern diese Geräte im Zimmer und/oder in der Wohnung vorhanden sind und vom Vermieter bereitgestellt werden).

3.7 Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht aufgrund von Lärm, Vibrationen, Staub oder Störungen, die durch die Durchführung von Arbeiten, Umbauten, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter an einem Teil der Wohnung oder an angrenzenden oder benachbarten Grundstücken entstehen können, und der Mieter hat diesbezüglich keine Einwände oder Ansprüche geltend zu machen. Staub oder Störungen, die durch die Durchführung von Arbeiten, Umbauten, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter an einem Teil der Wohnung oder an angrenzenden oder benachbarten Grundstücken entstehen können, und der Mieter ist auch nicht berechtigt, Einwände gegen Beeinträchtigungen des Lichteinfalls und der Belüftung der Wohnung zu erheben, die durch solche Arbeiten oder Umbauten oder Anbauten an einem Grundstück (einschließlich der Wohnung) verursacht werden.

4. VERSTOSS GEGEN DIE BEDINGUNGEN DURCH DEN MIETER

4.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Zimmer wieder zu betreten, wenn:
(a) die Miete 14 Tage nach Fälligkeit unbezahlt ist, unabhängig davon, ob sie formell eingefordert wurde oder nicht;
(b) der Mieter gemäß dem Insolvenzgesetz von 1986 für insolvent erklärt wird;
(c) der Mieter gegen den Vertrag verstoßen hat; oder
(d) einer der in Anhang 2 des Housing Act 1988 aufgeführten Gründe 8, 10 bis 15 und 17 zutrifft (dazu gehören Mietrückstände oder ähnliche Beträge, Verstöße gegen den Mietvertrag, Belästigung oder Störung der Nachbarn und illegale Aktivitäten).
Diese Klausel 6.1 hat keinen Einfluss auf die Rechte des Mieters gemäß dem Protection from Eviction Act 1977 (Gesetz zum Schutz vor Zwangsräumung). Der Vermieter kann den Mieter nicht zwangsräumen, ohne dass zuvor ein Gericht eine Räumungsanordnung erlassen hat.

4.2 Wenn der Vermieter gemäß dieser Klausel wieder in den Raum einzieht, endet das Mietverhältnis sofort. Alle Rechte und Rechtsmittel des Vermieters in Bezug auf Verstöße des Mieters gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft und können vom Vermieter durchgesetzt werden.

4.3 Verstößt der Mieter gegen diese Vereinbarung oder kommt er einer seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nach, so hat der Mieter den Vermieter und den Vertreter des Vermieters von allen Verbindlichkeiten und Aufwendungen freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Mieters gegen diese Vereinbarung ergeben, und insbesondere dem Vermieter auf Verlangen alle angemessenen und ordnungsgemäßen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten und Auslagen sowie an einen Gutachter zu zahlende Gebühren und darauf entfallende Mehrwertsteuer), die dem Vermieter im Zusammenhang mit Verfahren zur Eintreibung von Mietrückständen oder aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Mieters aus dieser Vereinbarung entstehen, und den Vermieter und den Vertreter des Vermieters für alle Schäden zu entschädigen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung am Zimmer und an der Wohnung (unabhängig von ihrer Ursache) entstehen.

5. RECHT DES VERMIETERS, DIE ZIMMER UND DIE WOHNUNG ZU BETRETEN

5.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, dass der Vermieter oder eine im Namen des Vermieters handelnde Person das Zimmer und die Wohnung nach einer mindestens 24-stündigen Vorankündigung gegenüber dem Mieter (in Notfällen sofort) betreten darf:
(a) um den Zustand und die Instandhaltung des Zimmers, des Inhalts und der Wohnung zu überprüfen;
(b) um die Verpflichtungen des Vermieters gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen;
(c) um Reparaturen oder Umbauten an einem angrenzenden Zimmer oder Teil der Wohnung durchzuführen;
(d) um die Gas-, Strom- oder Wasserzähler abzulesen; und
(e) um potenziellen Mietern oder Käufern das Zimmer und die Wohnung zu zeigen.
(f) um eine Belästigung zu beseitigen
(g) wenn der Mieter auf die Aufforderung des Vermieters zur Kontaktaufnahme nicht reagiert hat

5.2 Der Vermieter hat das Recht, einen Satz Schlüssel für das Zimmer zu behalten, die nur mit vorheriger Zustimmung des Mieters verwendet werden dürfen, außer in Notfällen.

6. BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

6.1 Am Ende der durch diesen Mietvertrag gewährten Laufzeit hat der Mieter das Zimmer und dessen Inhalt in dem in diesem Vertrag geforderten Zustand zusammen mit allen Schlüsseln und Türzugangsausweisen an den Vermieter zurückzugeben. Es wird erwartet, dass der Mieter das Zimmer räumt und diese Gegenstände bis 10:00 Uhr am letzten Tag des Mietverhältnisses (unabhängig von dessen Beendigung) an den Vermieter zurückgibt, damit dieser die nächste Vermietung vorbereiten kann.

6.2 Der Vermieter hat das Recht, den Besitz des Zimmers zurückzufordern, wenn:
(a) das Mietverhältnis beendet ist;
(b) der Vermieter dem Mieter zwei Monate im Voraus mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, den Besitz des Zimmers zurückzufordern;

6.3 Der Mieter hat dem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Nachsendeadresse mitzuteilen. Danach eingehende Postsendungen werden „an den Absender zurückgeschickt”.

6.4 Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses alle persönlichen Gegenstände aus dem Zimmer und der Wohnung zu entfernen. Werden nach Beendigung des Mietverhältnisses persönliche Gegenstände des Mieters im Zimmer und in der Wohnung zurückgelassen, hat der Mieter alle angemessenen Kosten für die Entfernung und Lagerung zu tragen. Der Vermieter unternimmt angemessene Schritte, um den Mieter unter seiner letzten bekannten Adresse zu benachrichtigen. Werden die Gegenstände nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung des Mieters abgeholt, kann der Vermieter die Gegenstände entsorgen, wobei der Mieter für die angemessenen Kosten der Entsorgung haftet. Die Kosten für die Entfernung, Lagerung und Entsorgung können vom Verkaufserlös abgezogen werden. 

7. HINWEISE

7.1 Jede Mitteilung an den Vermieter, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung versandt wird, gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn:
(a) sie per First-Class-Post an die in Klausel 9.4 angegebene Adresse des Vermieters versandt wurde;
(b) sie an der in Klausel 9.4 angegebenen Adresse des Vermieters hinterlassen wurde; oder
(c) sie an die in der Klausel „Parteien” angegebene Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Vermieters gesendet wurde.

7.2 Jede Mitteilung, die dem Mieter im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugesandt wird, gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn:
(a) sie per Post erster Klasse an die Wohnadresse gesendet wurde;
(b) sie im Zimmer oder in der Wohnung hinterlassen wurde; oder
(c) sie an die in der Klausel „Parteien” angegebene Mobiltelefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Mieters gesendet wurde.

7.3 Wenn eine Mitteilung gemäß Klausel 9.1 oder Klausel 9.2 erfolgt, gilt sie als empfangen:
(a) bei persönlicher Zustellung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung an der richtigen Adresse hinterlassen wird;
(b) bei Versand per Post erster Klasse am zweiten Werktag nach der Aufgabe; oder
(c) bei Versand per Fax, E-Mail oder SMS an ein Mobiltelefon um 9:00 Uhr am nächsten Werktag nach der Übermittlung.

7.4 Die Zustelladresse des Vermieters lautet: über seinen Bevollmächtigten Yugo 100 Gray’s Inn Road, London, WC1X 8AL

8. ANWENDBARES RECHT

Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind entsprechend auszulegen.

Diese Vereinbarung wurde an dem am Anfang genannten Datum geschlossen.